BAHN - UND HALLENORDNUNG
für das
KEGEL- SPORT- CENTRUM CELLE

Der Verein Celler Kegler e.V. ist Eigentümer dieser Kegelsportanlage. Die Anlage wird allen Benutzern zum sportlichen Wettkampf und zum geselligen Kegelspiel im Rahmen der Nutzungs- oder Einzelverträge zur Verfügung gestellt. Folgende Punkte sind für alle Hallenbenutzer verbindlich:

1. Die Vorschriften über den ordnungsgemäßen Kegelbetrieb nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Satzung und der Sportordnung des Deutschen Keglerbundes (DKB) sind von allen Sportkeglern zu beachten.

2. Allen Bahn- u. Hallenbenutzern ist es n i c h t  g e s t a t t e t mitgebrachte Speisen und/oder Getränke im Gebäude der Kegelsportanlage zu verzehren. Das gilt auch für Teilnehmer/innen am gesamten Sportbetrieb des -DKB- und anderer Verbände und Vereine.

3. Auf den Kegelbahnen darf generell nicht geraucht werden

4. Den Anordnungen des Bahnbetreuers, eines Aufsichtführenden, eines Schiedsrichters, des Vereinswirtes oder eines VCK-Beauftragten, ist Folge zu leisten.

5. Das Betreten des Maschinenraumes geschieht g e n e r e l l auf eigene Gefahr. Durch das Öffnen der unteren Vierpassanzeige wird automatisch die Stromversorgung für die Kegelstellautomaten unterbrochen.
A C H T U N G ! Geringe Kopfhöhe im Maschinenraum!

6. Die gesamten Einrichtungen der Kegelbahnanlage sind pfleglich zu behandeln. Der Bahn- und Anlaufbereich = Spielbereich darf nur mit Turnschuhen betreten werden, die vorher nicht als Straßenschuhe benutzt wurden!

7. Die Kegelkugel darf nur auf dem braunen Linoleumbelag aufgesetzt werden. Die Absperrleinen sollten nur bei Sportwettkämpfen entfernt werden!

8. Störungen und Beschädigungen im Bereich der Kegelsportanlage sind sofort dem Gaststätteninhaber, dem VCK-Bahnwart (Tel.-Nr. 05141-381827) oder dem VCK-Vorstand (Tel.- Nr. 05084-3282) zu melden.

9. Werden Beschädigungen an der Kegelbahn, dem Zubehör, dem Inventar, dem Gebäude usw. festgestellt, die auf unsachgemäße Behandlung, Vorsatz oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, wird der Verursacher des Schadens bzw. der betreffende Kegelklub vom VCK-Vorstand regresspflichtig gemacht.

10. Benutzer der Kegelsportanlage, die nicht dem Verein Celler Kegler, dem DKB und seinen Gliederungen angehören, werden nicht von der Sportunfallversicherung erfasst. Die Benutzung der Einrichtungen der Kegelsportanlage geschieht auf eigene Gefahr. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Freizeit - Unfallversicherung.

11. Mit der Energie (Strom, Wasser, Heizung) ist sparsam umzugehen. Beim Verlassen der Kegelraume sind alle Energiequellen der Kegelbahn und der Kegelräume auszuschalten.

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